mädchen-blickt-nachdenklich-in-indien

UN-Kinderrechtskonvention

Kinder sind häufig der Willkür von Erwachsenen ausgesetzt und brauchen deswegen besonderen Schutz. Den sollen die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention garantieren, auf die sich die Vereinten Nationen im Jahr 1989 geeinigt haben.

Kinderrechte: Viel erreicht, noch mehr zu tun

Schutz vor Gewalt, das Recht auf Gesundheit, aber auch auf Bildung und freie Meinungsäußerung – die UN-Kinderrechtskonvention definiert in 54 Artikeln und 3 Zusatzprotokollen 41 Rechte speziell für Kinder.

„Wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife [bedarf das Kind] besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt.“

UN-Kinderrechtskonvention

Bis auf die USA haben alle Staaten der Welt die Kinderrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert – die Kinderrechte gelten also für fast alle Kinder dieser Welt. Doch obwohl sich die Situation von Kindern in den letzten Jahrzehnten weltweit stark verbessert hat, sind viele Kinder nach wie vor weit von einem kindgerechten Aufwachsen entfernt.

kinder-vor-wellblech-in-bangladesh

Die wichtigsten Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention

kinder-lachen-in-bangladesch

Für wen gelten die Kinderrechte?

Laut Kinderrechtskonvention gelten Menschen bis zu ihrem 18 Lebensjahr als Kind, außer, es ist länderrechtlich anders festgelegt. Im Jemen werden Kinder beispielsweise bereits mit 16 Jahren volljährig, in Honduras erst mit 21.

Die grundlegendste Aussage der UN-Kinderrechtskonvention ist, dass alle Kinder Träger von Menschenrechten sind, die vom Staat in besonderer Weise zu schützen sind. Die Konvention legt fest, dass die Kinderrechte in den Vertragsstaaten rechtlich verankert, umgesetzt und kontrolliert werden sollen.

Kinderrechte basieren auf vier Grundprinzipien:

  1. Diskriminierungsverbot (Artikel 2). Unabhängig von Religion, Herkunft, Geschlecht, Gesundheitszustand und Co. – die Kinderrechte gelten ausnahmslos für alle Kinder gleich.
  2. Priorität des Kindeswohls (Artikel 3): Das Wohlergehen des Kindes ist von allen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu schützen und muss sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Umsetzung von Gesetzgebungs- und Verwaltungsprozessen berücksichtigt werden.
  3. Recht auf Leben und Entwicklung (Artikel 6): Jedes Kind hat das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, das vom Staat bestmöglich zu schützen ist.
  4. Mitspracherecht des Kindes (Artikel 12): Die Meinung von Kindern muss in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, entweder direkt oder durch eine/n Vertreter*in gehört und berücksichtigt werden.

Alle anderen Rechte lassen sich diesen Grundrechten auf Schutz, Förderung und Beteiligung zuordnen.

Einige der wichtigsten weiteren Kinderrechte:

  • Recht auf Gesundheit
  • Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung
  • Recht auf Erholung, Spiel und Freizeit
  • Recht auf Bildung und Meinungsbildung
  • Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
  • Recht auf Schutz vor Kinderprostitution und -pornographie
  • Verbot des Einsatzes von Kindern unter 15 in bewaffneten Konflikten
  • Schutz vor Folter und Strafe
  • Recht auf Beschwerde bei Kinderrechtsverletzungen
mädchen-im-schneidersitz-nepal

Bilanz nach über 30 Jahren Kinderrechten

Mehr als 30 Jahre nach der Einführung der Kinderrechte hat sich die Situation von vielen Kindern auf der Welt verbessert: So ist beispielsweise die Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren von 1990 bis 2018 um 59 Prozent gesunken, Entwicklungsstörungen aufgrund von Mangelernährung sind seit dem Jahr 2000 um 33 Prozent zurückgegangen und die Häufigkeit von Kinderarbeit hat sich halbiert.

Doch eine Verbesserung der Situation ist nicht gut genug, denn alle Kinder auf der Welt sollen eine unbeschwerte Kindheit genießen können. Das ist noch längst nicht gegeben, denn:

  • Weltweit sind über 45 Millionen Kinder unter fünf Jahren akut mangelernährt. Jedes vierte Kind unter 5 Jahren leidet an chronischer Mangelernährung.
  • Alle 13 Sekunden stirbt ein Kind unter fünf Jahren an den Folgen von Hunger.
  • Jedes sechste Kind lebt in einem Kriegsgebiet.
  • Die Anzahl der Kindersoldaten ist seit 2012 um 159 Prozent gestiegen.
  • Die Hälfte aller Menschen auf der Flucht ist unter 18 Jahre alt.
  • In den ärmsten Ländern der Welt leistet noch jedes vierte Kind Kinderarbeit.
  • 2017 wurden 37 Millionen minderjährige Mädchen verheiratet.
  • Die Folgen des Klimawandels werden Armut und Hunger in vielen Regionen der Welt verstärken.

Helfen Sie uns dabei, Kinder in Not weltweit zu helfen und ihre Rechte zu schützen.

 

Jetzt spenden und weltweit helfen

25. AUGUST 2023
NEWSLETTER ABONNIEREN

Abonnieren Sie jetzt unseren E-Mail-Newsletter und erhalten Sie regelmäßig und kostenlos Informationen aus erster Hand!