Kinder beim lernen

Kinderschutzrichtlinie

Der Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt, Ausbeutung, Vernachlässigung und Missbrauch hat bei Aktion gegen den Hunger einen zentralen Stellenwert — in unserer internationalen Arbeit ebenso wie in unseren Bildungsprojekten in Deutschland. Mit unserer Kinderschutzrichtlinie schaffen wir verbindliche Standards für alle, die an unseren Projekten beteiligt sind.

Unsere Grundsätze

Unsere Kinderschutzrichtlinie basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention sowie den einschlägigen deutschen Gesetzen (Bundeskinderschutzgesetz, StGB, SGB VIII). Sie gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen, Volunteers und weiteren Projektbeteiligten. Zu unseren zentralen Schutzmaßnahmen gehören:

  • Alle Projektbeteiligten mit direktem Kinderkontakt unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung und werden zum Thema Kinderschutz geschult.
  • Angestellte im direkten Kontakt mit Kindern legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.
  • Bei Aktivitäten mit Kindern gilt die Zwei-Erwachsenen-Regel: Es ist stets eine zweite erwachsene Person anwesend.
  • In unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit achten wir darauf, die Würde und Privatsphäre von Kindern zu wahren. Bild- und Tonaufnahmen erfolgen nur mit informierter Einwilligung.

Was tun bei Bedenken oder Verdacht?

Wenn Sie Bedenken haben oder einen Verdachtsfall melden möchten, nehmen Sie bitte Kontakt auf — auch anonym. Jeder Hinweis wird vertraulich behandelt.

Anlaufstelle bei Aktion gegen den Hunger: Telefon: 030 279 099 728 Post: Aktion gegen den Hunger, HR (Persönlich/Vertraulich), Wallstraße 15a, 10179 Berlin

Festangestellte Mitarbeitende können zusätzlich das interne Hinweisgebersystem nutzen.

Externe Hilfsangebote:

  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (kostenfrei) oder Online-Beratung unter www.schreib-ollie.de
  • Kinder- und Jugendtelefon (Nummer gegen Kummer): 116 111
  • Elterntelefon: 0800 111 0 550

Die vollständige Richtlinie

Unsere Kinderschutzrichtlinie im Detail — einschließlich Verhaltensregeln, Präventionsmaßnahmen und dem Vorgehen im Verdachtsfall — finden Sie hier zum Download:

10. APRIL 2026