Vererben Sie eine Welt ohne Hunger
Immer mehr Menschen bedenken Aktion gegen den Hunger in ihrem Nachlass und sorgen so dafür, dass eine Welt ohne Hunger Wirklichkeit werden kann. Beim gemeinnützigen Vererben haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten, aber es gilt auch, rechtliche Aspekte zu beachten. Ein gültiges Testament oder ein Vertrag sind immer erforderlich.
- Auf dieser Seite haben wir unsere Unterstützungsangebote für Sie zusammengestellt.
- Wir beraten Sie gern persönlich zum Thema Testament und Erbschaft. Ob Sie erste Fragen haben, eine ausführliche Beratung wünschen oder uns Ihre Entscheidung mitteilen wollen – eine Kontaktaufnahme ist stets sinnvoll.
- Unsere Unterstützung ist für Sie immer unverbindlich.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Unsere Vision
Aktion gegen den Hunger wurde 1979 in Frankreich gegründet mit dem Ziel, den Hunger weltweit zu beenden. Heute sind wir als eine der führenden Organisationen im Kampf gegen Mangelernährung anerkannt. Wir leisten Nothilfe und unterstützen Menschen beim Aufbau nachhaltiger Lebensgrundlagen – in über 50 Ländern. Wir geben auch angesichts der großen Herausforderungen aufgrund von Kriegen/Konflikten und des Klimawandels nicht auf, bis unsere Vision erreicht ist: eine Welt ohne Hunger.
Unser Verspechen an Sie
Um jemanden mit einem Erbe oder einem Teil davon zu bedenken, braucht es Vertrauen. Wir sind persönlich für Sie da und nehmen uns Zeit, um Ihre Fragen ausführlich zu beantworten und Sie mit Ihren Anliegen und Wünschen rund um Ihren Nachlass bestmöglich zu begleiten.
Unser Anspruch ist es, Sie kompetent und respektvoll zu beraten, damit Sie Ihre Entscheidungen gut und in aller Ruhe treffen können. Nehmen Sie Kontakt mit Ralf Wagner auf. Bei Bedarf können Ihnen außerdem unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht zur Seite stehen.
Wenn der Erbfall eintritt, kümmern wir uns sorgfältig und diskret um die Nachlassabwicklung. Wir regeln alle Angelegenheiten, damit Ihr letzter Wille geschieht, wie es von Ihnen vorgesehen ist.
Ihr Testament bewirkt viel
Ob Sie Werte bewahren, etwas Bleibendes schaffen oder aus Dankbarkeit etwas zurückgeben wollen – es gibt vielfältige Gründe, Aktion gegen den Hunger im Testament zu berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen Beispiele, was Sie mit Ihrem Testament bewirken können:
So können Sie Aktion gegen den Hunger bedenken
Sie haben verschiedene erbrechtliche Möglichkeiten, Aktion gegen den Hunger zu bedenken. Welche davon am sinnvollsten ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab. In jedem Fall sind wir als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit – Ihr Nachlass kommt voll dem Kampf gegen den Hunger zugute:
- Erbe: Als Erbe kümmern wir uns darum, dass Ihr Nachlass nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird. Wir lösen den Haushalt auf, kündigen Verträge und veräußern Wertgegenstände und Immobilien. Wir übernehmen alle Rechte und Pflichten und veranlassen, wenn Sie dies wünschen, die Grabpflege.
- Vermächtnis: Neben Ihren Erben können Sie uns durch ein Vermächtnis eine Geldsumme oder Wertgegenstände (z. B. eine Immobilie) zukommen lassen.
- Vertrag zugunsten Dritter: Sie können vereinbaren, dass wir nach Ihrem Tod Leistungen aus einer Lebens- oder Rentenversicherung erhalten oder ein Geldvermögen/Wertpapierdepot bei Ihrer Bank.